13.05.2015
Bericht des Bundesrates vom 13.05.2015
Komplementärmedizin: Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung - Schwerpunkt: Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherungen
31.10.2014
Neue Professur für Anthroposophisch erweiterte Medizin
Die Universität Bern errichtet eine ausserordentliche Professur für Anthroposophisch erweiterte Medizin in einem Pensum 100%. Diese ist an das Institut für Komplementärmedizin (IKOM) der
Medizinischen Fakultät angegliedert. Die bisherige Dozentur für Anthroposophisch erweiterte Medizin wird in eine ausserordentliche Professur umgewandelt. Die Leitung der Universität Bern hat auf
Antrag der Medizinischen Fakultät Frau PD Dr. Ursula Wolf gewählt.
02.05.2014
Ärztliche Komplementärmedizin nicht mehr bestritten
Medienmitteilung Dakomed und UNION
Der Dakomed und die UNION begrüssen den Vorschlag des eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur definitiven Aufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die OKP durch Gleichstellung mit andern Fachrichtungen.
03.01.2013
Komplementärmedizin nicht teurer für die Krankenkassen
Tagesschau - SRF Player - Schweizer Radio und Fernsehen
03.01.2013
Artikelreihe zur Komplementärmedizin in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ)
Die UNION zwischen Wissenschaft und Politik (zur Anerkennung der ärztlichen Komplementärmedizin)
01.11.2012
01.04.2016
Weiterer Teil der Kernforderungen umgesetzt
Swissmedic-Zulassung als Werbeelement
Angepasst wird per 1. April 2016 die Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV). Künftig muss in den Pflichthinweisen für Arzneimittel stehen, dass ein Arzneimittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen wurde. Pharmazeutische Unternehmen können zudem für Werbematerialien zusätzlich einen klar definierten bildlichen Hinweis auf die Swissmedic-Zulassung verwenden. Von dieser Massnahme dürften insbesondere Arzneimittel der Komplementär- und Phytomedizin profitieren, da sie sich so klar von Nahrungsergänzungsmitteln oder Medizinprodukten abgrenzen können. Für die Umsetzung dieser Vorgaben ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen. Damit wird die Motion Eder (13.3393: Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels als erlaubtes Werbeelement) erfüllt. Die Massnahmen sind zudem Teil der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur Komplementärmedizin, den Volk und Stände am 17. Mai 2009 angenommen haben.