16.06.2017
Ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin werden definitiv von der Grundversicherung vergütet. Die Vertreter der Komplementärmedizin begrüssen diesen Entscheid des Bundesrats. Damit wird eine der zentralen Forderungen der Verfassungsabstimmung vom 17. Mai 2009 umgesetzt. Mit dem Entscheid anerkennt die Regierung, dass Komplementärmedizin die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Wirksamkeit, Gewährleistung hoher Qualität und Sicherheit erfüllt.
Les prestations médicales de la médecine complémentaire seront définitivement remboursées par l’assurance de base. Les représentants de la médecine complémentaire saluent cette décision du Conseil fédéral, qui met en œuvre une des revendications centrales de la votation du 17 mai 2009. Le gouvernement reconnaît par cette décision que la médecine complémentaire remplit les exigences légales en matière d’efficacité, de garantie d’une haute qualité et de sécurité.
02.05.2014
Ärztliche Komplementärmedizin nicht mehr bestritten
Medienmitteilung Dakomed und UNION
Der Dakomed und die UNION begrüssen den Vorschlag des eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur definitiven Aufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die OKP durch Gleichstellung mit andern Fachrichtungen.
08.12.2010
ELGK-Entscheid: Gesetzliche Vorgaben missachtet
Die erneute Rückweisung der Anträge für fünf Fachrichtungen der UNION widerspricht dem wissenschaftlichen Leistungsausweis. Die UNION anerkennt den im KVG geforderten Nachweis von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) als Voraussetzung für die Leistungspflicht der Sozialen Krankenversicherungen. Sie verlangt aber für die sachgemässe Beurteilung durch die Behörden die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Diese wurde ihr jetzt durch die stark interessegebundene Leistungskommission zum zweiten Mal verweigert.
08.12.2010
07.12.2010
29.04.2010